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Rechtsschutz
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Verfahrensablauf zur eigenständigen Klageeinrichung
Du kannst deine Klage auf folgende Arten einreichen:
- du kannst dich für die Klageeinreichung direkt an das Arbeits- bzw. Sozialgericht wenden und die Klage mündlich zu Protokoll geben. Wende dich dafür an die Rechtsantragsstelle des zuständigen Gerichts. Die Urkundsbeamtin oder der Urkundsbeamte bringt deine Klage i ndie richtige Form und leitet sie anschließend weiter.
Sollte eine persönliche Vorsprache aus aktuellen Gründen nicht möglich sein:
- du kannst die Klage selbst durch ein formloses Schreiben an das Gericht einbringen.
Dein Schreiben muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:
- gegen wen du Klage erhebst
- was du durch die Klage erreichen willst (etwa die Aufhebung einer Kündigung) und
- woraus du diesen Anspruch herleitest (beispielsweise weil du ohne Angabe von Gründen fristlos gekündigt wurdest)
Die Frist für die Klageeinreichung beträgt 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung!
Anschriften der Arbeits- und Sozialgerichte:
Arbeitsgericht Münster Arbeitsgericht Rheine
Alter Steinweg 45 Dutumer Str. 5
48143 Münster 48431 Rheine
0251 97413-0 05971 9271-0
Arbeitsgericht Bocholt
Benölkenplatz 2
46399 Bocholt
02871 2950
Sozialgericht Münster Sozialgericht Rheine
Alter Steinweg 45 Münstermauer 5
48143 Münster 48431 Rheine
0251 510230 05971 92860
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Liebe IG Metaller,
aus aktuellem Anlass bitten wir
Geltendmachungen (Muster)
1.9.1105-Arbeitsrecht_Erfassungsbogen_blankoHerunterladen