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Verfahrensablauf zur eigenständigen Klageeinrichung

 

Du kannst deine Klage auf folgende Arten einreichen:

 

 

  • du kannst dich für die Klageeinreichung direkt an das Arbeits- bzw. Sozialgericht wenden und die Klage mündlich zu Protokoll geben. Wende dich dafür an die Rechtsantragsstelle des zuständigen Gerichts. Die Urkundsbeamtin oder der Urkundsbeamte bringt deine Klage i ndie richtige Form und leitet sie anschließend weiter.

 

Sollte eine persönliche Vorsprache aus aktuellen Gründen nicht möglich sein:

 

  • du kannst die Klage selbst durch ein formloses Schreiben an das Gericht einbringen.

 

Dein Schreiben muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:

 

  1. gegen wen du Klage erhebst
  2. was du durch die Klage erreichen willst (etwa die Aufhebung einer Kündigung) und
  3. woraus du diesen Anspruch herleitest (beispielsweise weil du ohne Angabe von Gründen fristlos gekündigt wurdest)

 

Die Frist für die Klageeinreichung beträgt 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung!

 

Anschriften der Arbeits- und Sozialgerichte:

 

Arbeitsgericht Münster                          Arbeitsgericht Rheine

Alter Steinweg 45                                 Dutumer Str. 5

48143 Münster                                     48431 Rheine

0251 97413-0                                       05971 9271-0

 

Arbeitsgericht Bocholt

Benölkenplatz 2

46399 Bocholt

02871 2950

 

Sozialgericht Münster                           Sozialgericht Rheine

Alter Steinweg 45                                 Münstermauer 5

48143 Münster                                     48431 Rheine

0251 510230                                        05971 92860

 

 

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