Der langjährig bewährte Ratgeber des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) erklärt die wichtigsten steuerrechtlichen Änderungen. Die aktuelle Ausgabe erläutert unter anderem, wie der Gesetzgeber geringverdienende Fernpendler durch eine sogenannte Mobilitätsprämie entlastet.
Zudem erläutert der Ratgeber, was Beschäftigte beachten müssen, die in Kurzarbeit waren oder welche Kosten für einen privat angeschafften und beruflich genutzten Computer (Anschaffungskosten, Verbrauchsmaterial usw.) abgesetzt werden können.
So haben der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften darauf hingewirkt, dass Kolleginnen und Kollegen, die coronabedingt von zu Hause aus arbeiten mussten, aber kein eigenes Arbeitszimmer hatten, eine steuerliche Absetzbarkeit der entsprechenden Aufwendungen zu ermöglichen. Der gemeinsam vom DGB und den Lohnsteuerhilfevereinen erarbeitete Lösungsvorschlag einer Pauschale von 600 Euro fand jedoch zunehmend Unterstützer und schließlich auch Eingang ins Einkommensteuergesetz. Die Regelung zur Homeoffice-Pauschale gilt für die Jahre 2020, 2021 und nun auch für 2022.
Auch die von den Gewerkschaften geforderte Zahlung eines Kinderbonus und die bereits seit Jahrzehnten überfällige Anhebung der Behindertenpauschbeträge konnte erreicht werden. Gleiches gilt für die rückwirkend zum 1. Januar 2022 erfolgte Anhebung des Grundsteuerfreibetrags für Ledige von derzeit 9984 Euro auf 10 347 Euro, für Verheiratete von 19 968 auf 20 694 Euro sowie der Werbungskostenpauschale auf 1200 Euro.