Freizeitunfallversicherung

Gegen Arbeitsunfälle sind Arbeitnehmer gesetzlich versichert. Bei Unfällen während der Arbeit greift die gesetzliche Unfallversicherung. Zuständig sind hier je nach Branche, die Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen. Dies gilt auch für Unfälle auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte. Anders ist es im Privatleben. Hier muss jeder für sich selbst Sorge tragen. Jedes Jahr verletzen sich rund sieben Millionen Menschen bei Unfällen zuhause oder bei Freizeitaktivitäten.

Mitglieder der IG Metall sind in solchen Fällen mit der Freizeitunfallversicherung geschützt, und zwar ohne zusätzliche Kosten für das Mitglied. Der Versicherungsschutz besteht weltweit. Dieser mildert zwar nicht den Schmerz bei einem Unfall, zumindest aber einen Teil der finanziellen Folgen.

Welche Leistungen stehen wem zu?

Leistungen aus der Unfallversicherung erhält, wer mindestens zwölf volle Monate Mitglied der IG Metall ist und satzungsgemäß Beitrag bezahlt hat.

  • Unfall-Krankenhausgeld (auch Krankenhaustagegeld genannt): Bei einem Krankenhausaufenthalt von mindestens 48 Stunden erhalten Betroffene einen einmaligen Betrag bis zum 30-fachen des Monatsbeitrags, maximal 51,13 Euro pro stationärem Behandlungstag. Mindestens werden 154 Euro als einmalige Entschädigung gezahlt.
  • Invaliditätsentschädigung: Bei Vollinvalidität gibt es den 500-fachen Monatsbeitrag als einmalige Entschädigung, den entsprechenden Teilbetrag bei einer Teilinvalidität von mindestens 20 Prozent. Für Rentnerinnen und Rentner ist diese Invaliditätsleistung nur mitversichert, wenn sie in einem Arbeitsverhältnis stehen und satzungsgemäße Gewerkschaftsbeiträge leisten.
  • Todesfallentschädigung: Bei Unfalltod erhalten die Hinterbliebenen den 200-fachen Monatsbeitrag.

Welche Unterstützung die zusteht, kannst du mit unserem Leistungsrechner ausrechnen.

Jetzt Leistungen beantragen!

Die Leistungen können direkt online (Login erforderlich)  beantragt werden oder in Papierform an die Geschäftsstelle der IG Metall Münster gesendet werden. Bei Fragen zum Antrag beraten wir unsere Mitglieder gern vorab telefonisch!