Rechtsschutz

Rechtsschutz ist unsere Stärke: Qualifizierte Beratung im Arbeits- und Sozialrecht

Eine Abmahnung ist ungerechtfertigt? Ein Zeugnis soll geprüft werden? Wir sind für unsere Mitglieder da und beraten dich gern innerhalb unserer Geschäftszeiten: 

 

IG Metall Münster

Tel. 0251 97 409 0

muenster@igmetall.de

FAX: 0251 9720920

Wenn die Kündigung vorliegt oder Entgeltansprüche nicht ausgezahlt wurden, ist es wichtig etwaige Fristen zu wahren (das gilt auch im Sozialrecht).

Klagefristen und ähnliche Fristen

  • Kündigungsschutzklage: 3 Wochen nach Zugang der Kündigung.
  • Widerspruch gegen Bescheide: 1 Monat nach Zugang.
  • Klage gegen Widerspruchsbescheide: 1 Monat nach Zugang.
  • Fehlerhafte Entgeltabrechnung: 3 Monate nach Kenntnisnahme.

Sollte der Fristablauf drohen, besteht die Möglichkeit, zunächst selbst Klage einzureichen: Eine entsprechende Anleitung sowie Anschriften der Arbeits- und Sozialgerichte in unserem Einzugsbereich findet sich hier.

Vertretung von Gericht und Beratung in Sozialrechtsfragen

Unser Partner – die DGB Rechtsschutz GmbH – übernimmt für uns die Beratung in Sozialrechtsangelegenheiten sowie die prozessuale Vertretung vor den Arbeits- und Sozialgerichten. Unsere Mitglieder werden von fachlich qualifizierten Experten vertreten.

Bei einer prozessualen (gerichtlichen) Vertretung ist zudem das Unterzeichnen eines Erfassungsbogens_Arbeitsrecht notwendig. Eine entsprechende PDF-Datei steht hier zum Download bereit.

Erklärvideo: Gewerkschaftlicher Rechtsschutz