Rechtsschutz ist unsere Stärke: Qualifizierte Beratung im Arbeits- und Sozialrecht
Eine Abmahnung ist ungerechtfertigt? Ein Zeugnis soll geprüft werden? Wir sind für unsere Mitglieder da und beraten dich gern innerhalb unserer Geschäftszeiten:
IG Metall Münster
Tel. 0251 97 409 0
muenster@igmetall.de
FAX: 0251 9720920
Wenn die Kündigung vorliegt oder Entgeltansprüche nicht ausgezahlt wurden, ist es wichtig etwaige Fristen zu wahren (das gilt auch im Sozialrecht).
Klagefristen und ähnliche Fristen
Kündigungsschutzklage: 3 Wochen nach Zugang der Kündigung.
Widerspruch gegen Bescheide: 1 Monat nach Zugang.
Klage gegen Widerspruchsbescheide: 1 Monat nach Zugang.
Fehlerhafte Entgeltabrechnung: 3 Monate nach Kenntnisnahme.
Sollte der Fristablauf drohen, besteht die Möglichkeit, zunächst selbst Klage einzureichen: Eine entsprechende Anleitung sowie Anschriften der Arbeits- und Sozialgerichte in unserem Einzugsbereich findet sich hier.
Vertretung von Gericht und Beratung in Sozialrechtsfragen
Unser Partner – die DGB Rechtsschutz GmbH – übernimmt für uns die Beratung in Sozialrechtsangelegenheiten sowie die prozessuale Vertretung vor den Arbeits- und Sozialgerichten. Unsere Mitglieder werden von fachlich qualifizierten Experten vertreten.
Bei einer prozessualen (gerichtlichen) Vertretung ist zudem das Unterzeichnen eines Erfassungsbogens_Arbeitsrecht notwendig. Eine entsprechende PDF-Datei steht hier zum Download bereit.
Erklärvideo: Gewerkschaftlicher Rechtsschutz
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