SBV: „TEAM IG Metall: inklusiv, solidarisch, stark!“

SBV-Wahl 2022

Die SBV vertritt die Interessen der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Inklusion im Betrieb. Die IG Metall unterstützt die Kolleginnen und Kollegen der SBV bei der Arbeit in den Betrieben und bei der Durchführung der SBV-Wahl 2022

Hier findest Du die wichtigsten Infos zur Arbeit der Schwerbehindertenvertretung (SBV). Eine SBV wird in Betrieben ab fünf Schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten gewählt. Sie besteht aus einer Vertrauensperson sowie einer beziehungsweise einem oder mehreren Stellvertreterinnen und Stellvertretern.

Rund 85 Prozent aller in der SBV Aktiven sind bei uns Gewerkschaftsmitglied, weil wir uns für die Belange behinderter Menschen am Arbeitsplatz stark machen: Für mehr Inklusion, mehr Barrierefreiheit und bessere Arbeitsplätze für Menschen mit Handicaps.

Kompetente Ansprechpartnerinnen und -partner

Schwerbehindertenvertretungen haben – wie Betriebsräte – eigene Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte. Sie sind an den Sitzungen des Betriebsrates beteiligt sowie an den Besprechungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Unterstützt von Betriebsräten und Vertrauensleuten sind sie eine starke Interessenvertretung für behinderte und beeinträchtigte Menschen in den Unternehmen – und leisten so einen wesentlichen Beitrag zur Vorsorge, zum Schutz und zur Teilhabe.

Zentrale Anliegen von Schwerbehindertenvertreter*innen sind gute und barrierefreie Arbeit sowie eine inklusive Teilhabe Politik. Das heißt: Sie machen sich im Betrieb dafür stark, dass alle Menschen gleichberechtigt miteinander arbeiten können, dass ihnen die gleichen Chancen und Möglichkeiten offen stehen und niemand ausgegrenzt wird.

Jetzt Kandidatinnen und Kandidaten gewinnen

Bei den im Herbst stattfindenden SBV-Wahlen sind alle Beschäftigten mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent wahlberechtigt sowie Beschäftigte, die durch Bescheid der Agentur für Arbeit den Menschen mit Behinderung gleichgestellt sind. Wählbar sind alle Beschäftigten, die dem Betrieb mehr als sechs Monate angehören, egal ob mit oder ohne Behinderung. Jetzt, in diesen Wochen, ist ein guter Zeitpunkt, um auf Kolleginnen und Kollegen zuzugehen und sie als Kandidatinnen und Kandidaten zu gewinnen.

Die Wahl der SBV selbst ist geheim, unmittelbar und nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchzuführen. Je nach Anzahl der Wahlberechtigten wird das vereinfachte oder förmliche Wahlverfahren angewandt.

Zwei unterschiedliche Wahlverfahren

Das vereinfachte Wahlverfahren muss angewendet werden in Betrieben mit 5 bis 49 wahlberechtigten Menschen mit Behinderung oder gleichgestellten Beschäftigten und sofern der Betrieb nicht aus räumlich weit auseinanderliegenden Teilen besteht. Im vereinfachten Wahlverfahren ist keine Briefwahl vorgesehen. Das bedeutet: Nur diejenigen Kolleginnen und Kollegen können ihr Wahlrecht ausüben, die als Wahlberechtigte in der Wahlversammlung auch anwesend sind.

Das förmliche Wahlverfahren hingegen ist anzuwenden in Betrieben mit über 49 wahlberechtigten Kolleginnen und Kollegen mit Behinderung. Der Wahlvorstand stellt hier eine Liste der Wahlberechtigten auf. Wählen kann nur, wer in die Wählerliste eingetragen ist.

SBV-Wahlen: Fragen und Antworten

Aktuelle SBV Seminare:

https://www.igmetall.de/service/bildung-und-seminare/fuer-schwerbehindertenvertreter