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Mehr Geld für Leihbeschäftigte – jetzt für alle

Mehr Geld – jetzt auch für Leihbeschäftigte der oberen Entgeltgruppen 3 bis 9: Die Monatsentgelte steigen ab April um 6 bis zu 9,25 Prozent. Diesen Tarifabschluss haben die DGB-Gewerkschaften gemeinsam durchgesetzt.

Foto (Archiv): Thomas Range

13. Januar 2023


Die Monatsentgelte für Leihbeschäftigte der Entgeltgruppen 3 bis 9 steigen ab April 2023 um 6 Prozent (EG 9) bis 9,25 Prozent (EG 3 und 4). Diesen Tarifabschluss haben die IG Metall und die anderen DGB-Gewerkschaften am Freitagmorgen in der dritten Verhandlungsrunde mit den Leiharbeitgeberverbänden BAP und iGZ erzielt.

Ab Januar 2024 steigen die Entgelte dann um weitere 3 Prozent (EG 6 bis 9) bis 3,5 Prozent (EG 3 bis 5).

Der neue Entgelttarifvertrag hat eine Laufzeit von 15 Monaten und kann erstmals zum 31. März 2024 gekündigt werden. Dann können die DGB-Gewerkschaften wieder neue Entgelterhöhungen durchsetzen.
 

Ab April mindestens 13 Euro in der Leiharbeit

Die Monatsentgelte der unteren Entgeltgruppen 1 bis 2b waren bereits anlässlich der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns im Oktober 2022 um 5,98 Prozent (EG 2b) bis 14,25 Prozent (EG 1) erhöht worden. Das hatte die DGB-Tarifgemeinschaft bereits im Juni letzten Jahres ausgehandelt. April 2023 wird es nun für alle Entgeltgruppen eine Tariferhöhung geben. Der tarifliche Mindestlohn in der Leiharbeit (Entgeltgruppe 1) beträgt dann 13 Euro in der Stunde.

Insgesamt konnte die IG Metall in der Tarifbewegung 2022/23 erreichen, dass die Entgelte in mehreren Stufen bis Januar kommenden Jahres um 9,18 Prozent (EG 9) bis 24,08 Prozent (EG 1) steigen.

Tarifabschluss 2022/23: Stundenentgelte in der Leiharbeit

EGbis September 2022ab Oktober 2022ab April 2023ab Januar 2024
110,88 €12,43 €13,00 €13,50 €
2a11,60 €12,63 €13,20 €13,80 €
2b12,20 €12,93 €13,50 €14,15 €
313,32 € 14,55 €15,06 €
414,08 € 15,38 €15,92 €
515,90 € 17,25 €17,85 €
617,90 € 19,24 €19,82 €
720,89 € 22,39 €23,06 €
822,49 € 23,97 €24,69 €
923,72 € 25,14 €25,89 €

Arbeitgeber verweigern Inflationsprämie

Die DGB-Gewerkschaften hatten neben einer prozentualen Tabellenerhöhung auch die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie gefordert. Dies scheiterte an einer massiven Verweigerungshaltung der Arbeitgeber.

Die einzig mögliche Lösung war, dies in Branchenverhandlungen zu vertagen. Deshalb wurde für die Branchenzuschlagstarifverträge ein Sonderkündigungsrecht vereinbart. Dadurch können diese Tarifverträge zeitnah gekündigt und neu verhandelt werden.

Die IG Metall hat solche Tarifverträge über Branchenzuschläge für die Leihbeschäftigten in ihren Industriebranchen durchgesetzt: in der Metall- und Elektroindustrie, in der Holz- und Kunststoffindustrie und in der Textil- und Bekleidungsindustrie.
 

Jetzt Diskussion über Tarifergebnis

Das Verhandlungsergebnis hat eine Erklärungsfrist bis zum 22. Februar 2023 und wird dann erst rechtswirksam. Jetzt wird das Verhandlungsergebnis mit den Mitgliedern und in der zuständigen Tarifkommission der IG Metall  diskutiert.

In der Leiharbeit führen neben der IG Metall auch die weiteren sieben Mitgliedsgewerkschaften des DGB als Tarifgemeinschaft gemeinsam die Tarifverhandlungen mit den Leiharbeitgebern – dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) sowie dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen. Die Tarifverträge betreffen bundesweit rund 98 Prozent der mehr als 800.000 Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter in Deutschland.
 

Ab 2023 bis zu 1000 Euro Mitgliedervorteil

Neben den Tariferhöhungen hat die DGB-Tarifgemeinschaft bei den Verhandlungen im Juni 2022 auch deutliche Verbesserungen beim Mitgliedervorteil für Gewerkschaftsmitglieder erreicht: Ab November 2023 steigt die Extra-Zahlung zum Weihnachtsgeld um 150 Euro. Statt bisher 100 bis 350 Euro (je nach Betriebsangehörigkeit) gibt es dann 250 bis 500 Euro obendrauf.

Das macht zusammen mit der Extra-Zahlung zum Urlaubsgeld statt bisher bis zu 700 Euro dann bis zu 1000 Euro Mitgliedervorteil im Jahr.

Für den Mitgliedervorteil reichen ab November 2023 zudem 6 statt wie bisher 12 Monate Gewerkschaftsmitgliedschaft aus. Das heißt: Wer dann in die Gewerkschaft eintritt, muss nicht mehr bis zum nächsten Jahr warten, sondern kann schon nach einem halben Jahr die Extra-Zahlung für Gewerkschaftsmitglieder zum Urlaubs- oder Weihnachtsgeld beantragen.

Achtung: Der Tarifabschluss gilt für Leihbeschäftigte im Geltungsbereich der Tarifverträge der DGB-Tarifgemeinschaft mit den Leiharbeitgeberverbänden BAP und iGZ. Für den Personaldienstleister Autovision gilt ein eigener Haustarifvertrag.

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